Ich habe eine Ferienimmobilie in Spanien gekauft – was muss ich behördlich alles machen?

Der Kauf einer Ferienimmobilie in Spanien ist ein großer Schritt – verbunden mit Sonne, Strand und mediterranem Lebensgefühl. Doch nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beginnt ein wichtiger Teil der Eigentümerschaft: die Erledigung aller behördlichen Formalitäten. In diesem Artikel erklären wir, welche Schritte Sie nach dem Immobilienkauf unbedingt erledigen sollten – klar, strukturiert und verständlich.

1. Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad)

Nach dem Notartermin muss die Immobilie offiziell auf Ihren Namen im spanischen Grundbuch eingetragen werden. Dies wird meist vom Notar oder Anwalt vorbereitet, kann aber auch von einem Gestor oder Verwaltungsservice begleitet werden. Die Eintragung stellt sicher, dass Sie rechtlich anerkannter Eigentümer sind und schützt Sie vor Ansprüchen Dritter.

2. Aktualisierung der Katasterdaten (Catastro)

Zusätzlich zum Grundbuch muss Ihre Immobilie im spanischen Katasteramt registriert werden. Hier geht es um die steuerliche Erfassung und die genaue Beschreibung des Grundstücks. Die Daten im Kataster (Referenznummer, Flächenangaben etc.) müssen mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Änderungen oder Abweichungen sollten angepasst werden.

3. Beantragung der NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero)

Die NIE ist Ihre persönliche Steuernummer in Spanien und Voraussetzung für fast alle behördlichen Vorgänge – vom Immobilienkauf bis hin zur Stromanmeldung. Falls Sie diese nicht schon vor dem Kauf beantragt haben, sollten Sie das umgehend nachholen. Auch für Miteigentümer, Ehepartner oder Bevollmächtigte wird eine eigene NIE benötigt.

4. Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento)

Je nach Kommune müssen Sie Ihre Eigentumsverhältnisse beim örtlichen Rathaus melden. Dies betrifft z. B. die Müllabgabe (Tasa de Basura), die Grundsteuer (IBI) und weitere kommunale Abgaben. In vielen Fällen erhalten Sie von der Gemeinde ein Informationsschreiben – reagieren Sie darauf zeitnah, um Mahnungen oder Nachzahlungen zu vermeiden.

5. Einrichtung eines spanischen Bankkontos

Um laufende Kosten wie Strom, Wasser, Steuern oder Versicherungen zu bezahlen, benötigen Sie ein Konto bei einer spanischen Bank. Viele Versorger und Behörden akzeptieren nur spanische IBANs für Lastschrifteinzüge. Achten Sie auf ein Konto mit Online-Banking-Funktion, damit Sie Zahlungen auch aus dem Ausland einfach verwalten können.

6. Anmeldung von Strom, Gas und Wasser

Wenn Ihre Immobilie bereits angeschlossen ist, müssen die Versorgungsverträge auf Ihren Namen umgeschrieben werden. Andernfalls müssen Sie die Anschlüsse ggf. neu anmelden. Dazu benötigen Sie in der Regel:

  • Kopie des Kaufvertrags oder Grundbuchauszugs
  • NIE-Nummer
  • Bankverbindung
  • technische Unterlagen (z. B. Certificado de Instalación Eléctrica)

Wir empfehlen, diesen Schritt über eine Hausverwaltung oder einen Dienstleister durchführen zu lassen – besonders wenn Sie nicht vor Ort sind.

7. Zahlung der Immobiliensteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI)

Die IBI ist die wichtigste jährliche Steuer auf Ihre Immobilie und wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Die Höhe hängt vom Katasterwert ab. Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig in das System aufgenommen werden und die Zahlung per Lastschrift erfolgt, um Versäumniszuschläge zu vermeiden.

8. Nicht-Residentensteuer (Modelo 210)

Als ausländischer Eigentümer ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien sind Sie verpflichtet, jährlich die sogenannte Nicht-Residentensteuer zu zahlen – auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten. Grundlage ist ein fiktiver Ertrag (Eigenverbrauch). Die Abgabe erfolgt über das Formular Modelo 210. Ein Steuerberater oder Gestor kann diese Erklärung für Sie übernehmen.

9. Registrierung für touristische Vermietung (optional)

Wenn Sie Ihre Immobilie an Feriengäste vermieten möchten, benötigen Sie eine touristische Vermietungslizenz. In der Comunidad Valenciana ist diese Pflicht. Die Anforderungen sind komplex (z. B. technische Ausstattung, Energieausweis, Nachweis über Eigentum). Ohne gültige Lizenz drohen hohe Bußgelder. Lassen Sie sich hierzu unbedingt professionell beraten.

10. Versicherung abschließen

Auch wenn keine Pflicht besteht, ist eine Haus- oder Gebäudeversicherung sehr empfehlenswert. Sie schützt bei Schäden durch Wasser, Feuer oder Einbruch. Für vermietete Immobilien sollte zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Viele Versicherungen bieten auch Pakete für Nicht-Residenten an.

Fazit: Gut vorbereitet Eigentum genießen

Mit dem Kauf Ihrer Ferienimmobilie haben Sie einen wichtigen Schritt gemacht. Damit Ihr Eigentum rechtlich sicher und organisatorisch gut verwaltet ist, sollten Sie sich frühzeitig um die genannten Formalitäten kümmern. Wer nicht dauerhaft in Spanien lebt, sollte dabei auf erfahrene Hausverwalter, Anwälte oder Gestorias zurückgreifen. So können Sie Ihre Immobilie unbeschwert genießen – und vermeiden unangenehme Überraschungen.

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