Kann eine Hausverwaltung eine Lizenz für touristische Vermietung an der Costa Blanca für einen Eigentümer beantragen?

Die touristische Vermietung von Immobilien an der Costa Blanca erfreut sich großer Beliebtheit – sowohl bei Eigentümern, die aus ihrer Immobilie Einnahmen erzielen möchten, als auch bei Urlaubern, die nach einem authentischen Aufenthalt suchen. Doch bevor eine Immobilie legal an Feriengäste vermietet werden darf, ist in der Region Valencia – zu der die Costa Blanca gehört – eine touristische Vermietungslizenz (Licencia de alquiler turístico) erforderlich. Für viele Eigentümer stellt sich dabei die Frage: Kann auch eine Hausverwaltung diesen Antrag im Namen des Eigentümers stellen?

Die klare Antwort lautet: Ja, eine Hausverwaltung kann diese Lizenz für den Eigentümer beantragen – unter bestimmten Voraussetzungen. Im Folgenden erklären wir, wie das Verfahren abläuft, welche rechtlichen Grundlagen gelten und welche Vorteile es hat, die Hausverwaltung damit zu beauftragen.

Rechtliche Grundlage für die Beantragung der Lizenz

In der Comunidad Valenciana (zu der Alicante, Valencia und Castellón gehören) ist die rechtliche Grundlage für touristische Vermietungen im Dekret 92/2009 sowie im Gesetz 15/2018 über den Tourismus, Freizeit und Gastgewerbe geregelt. Diese Vorschriften verlangen, dass:

  • jede touristisch genutzte Unterkunft (Wohnung, Haus, Studio, Finca etc.)

  • im Tourismusregister der Comunidad Valenciana eingetragen ist.

  • eine Lizenznummer erhalten wird, die bei allen Inseraten (z. B. auf Airbnb, Booking etc.) angegeben werden muss.

Die Beantragung dieser Lizenz kann entweder durch den Eigentümer selbst erfolgen oder durch eine beauftragte Drittpartei, zum Beispiel eine Hausverwaltung mit entsprechender Vollmacht.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Wenn die Hausverwaltung mit der Beantragung der touristischen Vermietungslizenz beauftragt wird, geschieht dies in der Regel in mehreren Schritten:

  1. Beauftragung und Vollmacht: Der Eigentümer muss der Hausverwaltung eine notarielle oder private Vollmacht ausstellen, die zur Beantragung der Lizenz im Namen des Eigentümers berechtigt.
  2. Prüfung der Voraussetzungen: Die Hausverwaltung überprüft, ob die Immobilie alle baulichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, z. B. hinsichtlich Wohnfläche, Ausstattung, Energiezertifikat oder Auflagen der jeweiligen Gemeinde.
  3. Beantragung der Lizenz: Der Antrag wird digital über das Onlineportal der Generalitat Valenciana gestellt. Dabei werden verschiedene Dokumente hochgeladen, z. B.:
    • Kopie der Eigentumsurkunde oder Kaufvertrag
    • Energieausweis (CEE)
    • Vollmacht für den Vertreter
    • Identitätsnachweis des Eigentümers (DNI, NIE oder Pass)
    • Grundriss und Fotos der Immobilie
    • Versicherungsschutz für die touristische Nutzung
  4. Erhalt der Registrierungsnummer: Nach Prüfung und Annahme des Antrags erhält die Immobilie eine offizielle Registrierungsnummer (VT-Nummer), die öffentlich einsehbar ist.

Welche Vorteile hat die Beantragung über eine Hausverwaltung?

Viele Eigentümer – vor allem solche, die nicht dauerhaft in Spanien leben oder mit der spanischen Bürokratie nicht vertraut sind – profitieren erheblich davon, den Prozess an eine professionelle Hausverwaltung zu delegieren:

  • Sprachliche Unterstützung: Die Hausverwaltung spricht in der Regel Deutsch, Englisch und Spanisch und übernimmt die komplette Kommunikation mit den Behörden.
  • Bürokratieentlastung: Komplexe Formulare, Fristen und Uploads werden zuverlässig erledigt.
  • Rechtskonformität: Die Verwaltung kennt alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen und sorgt dafür, dass die Immobilie den geltenden Normen entspricht.
  • Schnelligkeit und Effizienz: Die Prozesse sind erprobt und effizient – Verzögerungen durch formale Fehler werden vermieden.
  • Weitere Services aus einer Hand: Oft bietet die Verwaltung zusätzliche Leistungen wie Schlüsselübergabe, Gästebetreuung, Reinigung oder Steuerberatung für die Vermietung an.

 Was kostet die Beantragung über eine Hausverwaltung?

Die Kosten variieren je nach Anbieter und Umfang der Dienstleistung. In der Regel können Eigentümer mit folgenden Ausgaben rechnen:

  • Beantragungsservice: ca. 150 € bis 850 € (einmalig, je nach Komplexität)

  • Notarielle Vollmacht (falls erforderlich): ca. 50 € bis 100 €

  • Energiezertifikat (CEE): ca. 100 € bis 150 € je nach Größe der Immobilie

Viele Hausverwaltungen bieten jedoch Paketpreise an, die mehrere Leistungen (Lizenz, Energiezertifikat, Foto-Dokumentation etc.) abdecken.

Fazit: Ein lohnenswerter Schritt – mit professioneller Unterstützung

Die touristische Vermietungslizenz ist eine gesetzliche Pflicht, aber kein Hexenwerk – vor allem dann nicht, wenn Sie auf die Unterstützung einer erfahrenen Hausverwaltung an der Costa Blanca setzen. Diese kann im Rahmen einer klar definierten Beauftragung den gesamten Prozess für Sie übernehmen, von der Prüfung der Voraussetzungen über die Antragsstellung bis zur endgültigen Registrierung.

Wenn Sie eine Immobilie an der Costa Blanca besitzen und diese touristisch vermieten möchten, sollten Sie nicht zögern, mit einer professionellen Hausverwaltung Kontakt aufzunehmen. Sie sparen Zeit, Nerven und vermeiden unnötige Rückfragen der Behörden.

Sie möchten Ihre Immobilie legal und sicher vermieten?

Wir bieten Ihnen einen zuverlässigen Rundum-Service für die Beantragung der touristischen Vermietungslizenz in der gesamten Region Costa Blanca. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne und kümmern uns um den gesamten Ablauf!

 

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